Methodik
Regelungsgegenstände - quantitative Gesichtspunkte
Die Untersuchung erstreckt sich auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen vom Herbst 2005 bis zur Sommerpause des Bundestages 2007, insgesamt 698. Es handelt sich um 6250 Seiten des Bundesgesetzblattes.
Die Regelungsbereiche
Um die Schwerpunkte der Vorschriftenproduktion herauszuarbeiten und für den Leser sichtbar zu machen,
also der Gesetzgebungsarbeit "ein Profil zu geben", wurden mehrere Politikbereiche (Cluster) gebildet.
Selbstverständlich ist die Ressortgliederung der Bundesregierung ein wichtiger Gesichtspunkt.
Die gewählte Darstellung ist allerdings gelegentlich ressortüberschreitend.
Die Studie orientiert sich bei diesem Verfahren an den mustergültigen Berichten des Sachverständigenrates für die Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Es wurden folgende Politikbereiche untersucht:
- Gesundheit, vor allem gesetzliche Krankenversicherung und Arzneimittel;
- Arbeit und Soziales, mit Rente, SGB II (Arbeitssuchende) zur SGB XII (früher Sozialhilfe);
- Wirtschaft und Steuern;
- Landwirtschaft, Tiere;
- Lebensmittel, Wein, Kosmetik;
- Umweltschutz;
- Transport, Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr;
- Justiz und Inneres mit Medien, Insolvenz, Strafrecht, Datenschutz;
- Verschiedenes mit Ausländerrecht, Rechtsbereinigung, Föderalismusreform.
Ausdrücklich sei hervorgehoben, dass die Clustereinteilung nicht streng der Ressorteinteilung der Bundesregierung folgt, wenngleich diese natürlich die Aufgabenverteilung in Regierung und Parlament prägt. Viele Gesetze und Verordnungen werden von mehreren Ressorts, nicht nur dem federführenden verantwortet. Was die Regelungsgegenstände im Einzelnen angeht, ist auf die Gliederung zu verweisen.
Methode der Untersuchung
Bei der Ausarbeitung der Studie wurden, soweit wie möglich, belastbare Daten ermittelt.
Das ist bei Bewertungen nicht immer möglich.
Allerdings müssen der Nutzen eines Gesetzes, seine Notwendigkeit, die Beurteilung der Regelungselemente nicht immer detailliert quantitativ nachgewiesen werden, weil sie häufig evident oder plausibel qualitativ dargestellt werden können.
Für beides, die quantitative und die über subjektive qualitative Beurteilung, wurden fremde Informationen und Meinungen herangezogen.
Sie wurden durch Interviews vor Ort oder am Telefon, schriftliche und mündliche Expertenbefragungen - z. T. auf der Grundlage von Fragebögen - erhoben. Diese Quellen werden - so weit wie möglich - zitiert.
Es sei gesagt, dass die wenigsten Daten und Werturteile allein auf der Einschätzung der Bearbeiter beruhen.
Ohne Vollständigkeit anstreben zu wollen, sollen folgende Institutionen genannt werden, ohne deren Mithilfe die Untersuchung sich nicht hätte realisieren lassen:
- BDI, DIHK, Berlin;
- Hamburgisches Weltwirtschafts-Archiv (HWWA), Hamburg
- Professor Dr. Andreas Hoffjan, Universität Dortmund;
- Bund der Steuerzahler, Berlin;
- Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung;
- DGB, Berlin;
- Techniker-Krankenkasse, Hamburg;
- Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkontrolle (BLL), Bonn;








