Transport, Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr - Beurteilung nach Entregelung

Bewertungslegende: gut schlecht

Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen (Mautstreckenausdehnungsverordnung – MautStrAusdehnV)
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Zehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme (Mautsystemgesetz - MautSysG)
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Erstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (3. GGVSEÄndV)
Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßneverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Erste Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt
Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Sechste Verordnung zur Änderung schiffahrtspolizeilicher Vorschriften
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien
Neufassung des Bundeswasserstraßengesetzes
Vierte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftvekehr und Kabotageverkehr
Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes
Siebte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
Elfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Sechste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt
Neufassung des Luftverkehrsgesetzes
Achte Schiffsicherheitsanpassungsverordnung
Erstes Gesetz zur Änderung des Seeaufgabengesetzes
Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Neufassung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
Neufassung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
Neufassung der Gefahrengutverordnung See
Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge

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Entregelung

Entregelung vermindert die Regelung von Sachverhalten und Tatbeständen.

Beispiele für mehr Regeln

Gesetze und Normen zur "Berufsbildung" sind sehr stark geregelt. Allein 81 Normen befassten sich im Untersuchungszeitraum mit der tief gestaffelten, detailfreudigen Regelung von Berufsbildern vom Sonnenschutzmeister über das Keramikhandwerk bis hin zum Fachmann/Fachfrau für Marktforschung.

Die meisten Verordnungen regeln die Ausbildung zu einem bestimmten Beruf, vgl. nur die Verordnungen über die Ausbildung zum Tischler/Tischlerin vom 25.01.07 (BGBl. I, 245) oder zum Immobilien-Kaufmann/Immobilien-Kauffrau vom 14.02.06 (BGBl. I, 398), zum Medien-Kaufmann Digital und Druck, zum Brunnenbauer usw. Geregelt werden die Elemente des Berufsbildes, die sich in den Ausbildungsanforderungen niederschlagen, die Prüfungselemente, der Ablauf der Prüfung usw. Auffällig ist, dass die Anforderungen an Fähigkeiten und Fertigkeiten äußerst detailfreudig geregelt werden. 26-30 Kenntnisfelder sind nicht selten, mit weiteren Unterteilungen. Die Anforderungskataloge sind so umfangreich, dass der Verordnungsgeber sie in der Regel in eine Anlage verweist, die dann über 5, 6, 7 Seiten des Gesetzblattes läuft.

Sehr stark geregelt ist das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-WSG) vom 26.03.2007 , ein gesetzgeberisches "Mammutwerk", welches Regelungen in Bezug auf 43 Gesetze und Verordnungen umfasst und weit reichende Konsequenzen für Versicherte, Krankenkassen und die Erbringer von Gesundheitsleistungen mit sich bringt.

Beispiele für weniger Regeln

Positiv im Sinne weniger Regeln ist die Neufassung des Bundeswasserstraßengesetzes vom 23.05.2007 (BGBl. I, 962) aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 09.12.2006 (BGBl. I, 2833). Es listet die 64 Bundeswasserstraßen auf, regelt den Gemeingebrauch und seine Einschränkungen. Es folgen Bestimmungen über den Ausbau, Neubau, die Unterhaltung, die Strompolizei.

Das 1. Gesetz zur Änderung des Seeaufgabengesetzes vom 24.03.2006 (BGBl. I, 561) regelt die Mitwirkung des Hamburger Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie an Inspektionen der Kommission der EG oder internationaler Organisationen auf See. Lobenswert ist die klassische Darstellung der internationalen und supranationalen Vorschriften für den Seeverkehr (Schutz vor Meeresverunreinigung und Sicherheit auf See).

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