Transport, Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr - Beurteilung nach Bürokratiekosten für die Wirtschaft, den Bürger und die Verwaltung

Bewertungslegende: gut schlecht

Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme (Mautsystemgesetz - MautSysG)
Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (3. GGVSEÄndV)
Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen (Mautstreckenausdehnungsverordnung – MautStrAusdehnV)
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
Zehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
Achte Schiffsicherheitsanpassungsverordnung
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien
Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßneverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Vierte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
Neufassung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
Siebte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Erste Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt
Sechste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftvekehr und Kabotageverkehr
Erstes Gesetz zur Änderung des Seeaufgabengesetzes
Neufassung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
Neufassung des Luftverkehrsgesetzes
Elfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Siebte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften
Neufassung des Bundeswasserstraßengesetzes
Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

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Bürokratiekosten

Hier wurden die Gesetze danach bewertet, ob Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger oder Verwaltung anfallen

Beispiele für mehr Bürokratiekosten:

Hohe Bürokratiekosten entstehen insbesondere in den Bereichen der Landwirtschaft, im Veterinärbereich, sowie im Umweltschutzbereich.

Auch das AGG bringt Vollzugskosten mit sich. Hierzu zählt zunächst der Aufwand für die Unternehmen. Alles muss dokumentiert werden, Mitarbeiter müssen geschult werden, und jedes Unternehmen muss einen Ansprechpartner für Diskriminierungsfragen bereit halten. Eine Studie des Dortmunder Wirtschaftsprofessors Andreas Hoffjan schätzt die für Unternehmen durch das AGG entstehenden Kosten auf rund 1,73 Mrd. Euro. Damit belaste das Gesetz jedes Unternehmen durchschnittlich mit 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Ebenso sind die Kosten für die Verwaltung leicht in Rechnung zu stellen. So wurde im Familienministerium eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet; zu den Verwaltungskosten darf man in diesem Zusammenhang auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten rechnen, sowohl was die Unternehmens- als auch was die Bürgerseite angeht.

Im Veterinärreich ist insbesondere das Bestandsregister Rind kostenträchtig, hier fallen Bürokratiekosten i.H.v. 17,79 Mio. Euro an ; die Kennzeichnung von Rindern kostet dabei jährlich 7,66 Mio. Euro; die Nachkennzeichnungskosten machen 10,51 Mio. Euro aus. Der Rinderpass schlägt mit 9 Mio. Euro zu Buche. Durch die Einführung des Stammdatenblatts und den Wegfall bestimmter Pflichtangaben sind hier allerdings in Zukunft - geringfügige - Einsparungen zu erwarten. Bezüglich der neu eingeführten Ohrmarken für Schafe und Ziegen sind aufgrund der kurzen Laufzeit der Pflicht nur Schätzdaten vorhanden, hier wird von ca. 660.000 Euro für die Kennzeichnung und 480.000 Euro für die Nachkennzeichnung ausgegangen.

Beispiele für weniger Bürokratiekosten:

Im Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft bringen Änderung in der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung Entlastung: Die Buchführungspflichtgrenze wird von 350.000 auf 500.000 Euro angehoben, mehrere Gegenstände oder mehrerer Leistungen an einem Wirtschaftsgut können nunmehr im Rahmen einer Maßnahme zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst werden und die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird von 100 auf 150 Euro erhöht. Nach Angaben der Geschäftstelle Bürokratieabbau der Bundesregierung sind hier 650 Mio. Euro an Bürokratiekosen eingespart worden.

Auch bei den Antragspflichten nach der Durchführungsverordnung zum TEHG (Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen) ist es zu deutlichen Kosteneinsparungen gekommen: Für ca. 60 Prozent der betroffenen Anlagen für die Zuteilung nur noch Daten notwendig, die bereits in der ersten Zuteilungsperiode und aus der Berichterstattung bis 2005 erhoben wurden. Dies reduziert die Kosten für die Betreiber und den Verwaltungsaufwand der Behörde erheblich, der Normenkontrollrat spricht von einer Entlastung i.H.v. 5,3 Mio. Euro.

Durch die Anhebung von Erfassungsgrenzen und Schwellenwerten kommt es unter anderem im Luftsicherheitsrecht zu Entlastungen. So wird bei der Luftsicherheitszuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung, deren erste Phase am 2.6.2007 in Kraft trat, durch eine Verlängerung der Wiederholungsintervalle ein Einsparvolumen von 3,75 Mio. Euro erwartet.

Fazit

Insgesamt ist festzustellen, dass im Hinblick auf die Bürokratiekosten für die Wirtschaft die meisten Informationspflichten im Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu finden sind, im BMELV allerdings vornehmlich durch EU-Recht veranlasst. Eine geringe Anzahl an Informationspflichten für die Wirtschaft kommt aus dem Bundesfamilienministerium, aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, sowie aus dem Auswärtigen Amt und dem Entwicklungs- und dem Verteidigungsministerium.

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