Gesetze und Verordnungen unter dem Einfluss des Europäischen Rechts
Durch EU-Richtlinien oder -Verordnungen beeinflusste Gesetze
Von der EU unabhängige Gesetze und Verordnungen
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Einfluss des Europäischen Rechts
Schätzungen zufolge sind inzwischen 70% der neuen Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene durch EU-Recht veranlasst. Dies hat sich während der vorliegenden Untersuchung nicht für die Gesamtheit aller 698 untersuchten Gesetze bestätigt, die nur 26 Prozent Beeinflussung durch EU-Gesetzgebung ausmachen. Allerdings sind die Bereiche Arzneimittel- und Veterinärrecht zu ca. 50% und Umwelt und Gefahrguttransporte zu ca. 70% von EU-Recht beeinflusst. In Einzelbereichen wie der Lebensmittelkennzeichnung, den Vorschriften über Zusatzstoffe, den Rückstandshöchstmengen, der Lebensmittelhygiene und den Direktzahlungen liegt sogar eine Beeinflussung von über 90% vor. Hier verbleibt dem nationalen Gesetzgeber so gut wie kein Entscheidungsspielraum mehr.
Im Untersuchungszeitraum sind die Bereiche Umwelt und Gefahrguttransporte zu ca. 70% von EU-Recht beeinflusst und das Arzneimittel- und Veterinärrecht zu ca. 50%.
Beispiele
In anderen Fällen blieb der Gesetzgeber hinter den Anforderungen des europäischen Rechts zurück. So werden z.B. beim Umweltrechtsbehelfsgesetz (URG) die Klagerechte der Naturschutzverbände gegenüber den europäischen Vorgaben eingeschränkt.
Beim AGG hat der Gesetzgeber zum einen "Gold-Plating" betrieben, zum anderen blieb er hinter den Vorgaben europäischen Rechts zurück. Das nationale AGG etwa schließt die Anwendung auf Kündigungen aus, während die entsprechende EU-Richtlinie ausdrücklich die Beendigung von Verträgen umfasst. In anderen Bereichen geht der Gesetzgeber über die EU-Richtlinien hinaus. So sind für den Bereich Privatversicherungen und Massengeschäfte nicht nur die von der EU vorgegebenen Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht, sondern auch die Merkmale Behinderung, Alter, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung aufgenommen worden.
Die Dominanz der europäischen Normsetzung wird auch an der Flut von Dokumenten aus Brüssel deutlich. Der deutsche Bundestag erhält im Schnitt jährlich 20.000 EU-Dokumente und 12.000 Unterrichtungsdokumente zu europäischen Gesetzesinitiativen, dazu kommen noch 800 so genannte EU-Vorhaben. Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union (BBV genannt), weil anders die Arbeitslast bezüglich der deutschen Beteiligung an der EU Rechtssetzung nicht zu bewältigen ist. Die vorzeitige Evaluation von EU-Entwürfen zu Verordnungen und Richtlinien durch den deutschen Bundestag im Rahmen der Vorabinformation leidet Not. Von Oktober 2006 bis Mitte Juli 2007 wurden dem Bundestag 317 Vorschläge unterbreitet, aber nur knapp ein Viertel konnte umfassend bewertet werden. Die Arbeitsmöglichkeiten des Deutschen Bundestags sind ausgeschöpft!
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