Gesamtbewertung - Beurteilung nach Bürokratiekosten für die Wirtschaft, den Bürger und die Verwaltung
Bewertungslegende:
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Bürokratiekosten
Hier wurden die Gesetze danach bewertet, ob Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger oder Verwaltung anfallen
Beispiele für mehr Bürokratiekosten:
Hohe Bürokratiekosten entstehen insbesondere in den Bereichen der Landwirtschaft, im Veterinärbereich, sowie im Umweltschutzbereich.
Auch das AGG bringt Vollzugskosten mit sich. Hierzu zählt zunächst der Aufwand für die Unternehmen. Alles muss dokumentiert werden, Mitarbeiter müssen geschult werden, und jedes Unternehmen muss einen Ansprechpartner für Diskriminierungsfragen bereit halten. Eine Studie des Dortmunder Wirtschaftsprofessors Andreas Hoffjan schätzt die für Unternehmen durch das AGG entstehenden Kosten auf rund 1,73 Mrd. Euro. Damit belaste das Gesetz jedes Unternehmen durchschnittlich mit 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Ebenso sind die Kosten für die Verwaltung leicht in Rechnung zu stellen. So wurde im Familienministerium eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet; zu den Verwaltungskosten darf man in diesem Zusammenhang auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten rechnen, sowohl was die Unternehmens- als auch was die Bürgerseite angeht.
Im Veterinärreich ist insbesondere das Bestandsregister Rind kostenträchtig, hier fallen Bürokratiekosten i.H.v. 17,79 Mio. Euro an ; die Kennzeichnung von Rindern kostet dabei jährlich 7,66 Mio. Euro; die Nachkennzeichnungskosten machen 10,51 Mio. Euro aus. Der Rinderpass schlägt mit 9 Mio. Euro zu Buche. Durch die Einführung des Stammdatenblatts und den Wegfall bestimmter Pflichtangaben sind hier allerdings in Zukunft - geringfügige - Einsparungen zu erwarten. Bezüglich der neu eingeführten Ohrmarken für Schafe und Ziegen sind aufgrund der kurzen Laufzeit der Pflicht nur Schätzdaten vorhanden, hier wird von ca. 660.000 Euro für die Kennzeichnung und 480.000 Euro für die Nachkennzeichnung ausgegangen.
Beispiele für weniger Bürokratiekosten:
Im Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft bringen Änderung in der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung Entlastung: Die Buchführungspflichtgrenze wird von 350.000 auf 500.000 Euro angehoben, mehrere Gegenstände oder mehrerer Leistungen an einem Wirtschaftsgut können nunmehr im Rahmen einer Maßnahme zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst werden und die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird von 100 auf 150 Euro erhöht. Nach Angaben der Geschäftstelle Bürokratieabbau der Bundesregierung sind hier 650 Mio. Euro an Bürokratiekosen eingespart worden.
Auch bei den Antragspflichten nach der Durchführungsverordnung zum TEHG (Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen) ist es zu deutlichen Kosteneinsparungen gekommen: Für ca. 60 Prozent der betroffenen Anlagen für die Zuteilung nur noch Daten notwendig, die bereits in der ersten Zuteilungsperiode und aus der Berichterstattung bis 2005 erhoben wurden. Dies reduziert die Kosten für die Betreiber und den Verwaltungsaufwand der Behörde erheblich, der Normenkontrollrat spricht von einer Entlastung i.H.v. 5,3 Mio. Euro.
Durch die Anhebung von Erfassungsgrenzen und Schwellenwerten kommt es unter anderem im Luftsicherheitsrecht zu Entlastungen. So wird bei der Luftsicherheitszuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung, deren erste Phase am 2.6.2007 in Kraft trat, durch eine Verlängerung der Wiederholungsintervalle ein Einsparvolumen von 3,75 Mio. Euro erwartet.
Fazit
Insgesamt ist festzustellen, dass im Hinblick auf die Bürokratiekosten für die Wirtschaft die meisten Informationspflichten im Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu finden sind, im BMELV allerdings vornehmlich durch EU-Recht veranlasst. Eine geringe Anzahl an Informationspflichten für die Wirtschaft kommt aus dem Bundesfamilienministerium, aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, sowie aus dem Auswärtigen Amt und dem Entwicklungs- und dem Verteidigungsministerium.
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