Justiz und Inneres - Beurteilung nach Sprache
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Beispiele zur Sprache
Manche Gesetzestexte sind völlig unverständlich. Dies ist bekannt, aber nicht entschuldbar.
Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt- Tierseuchen- Schutzverordnung
Die Verordnung regelt auch das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr nicht in Satz 1 Nr. 1 aufgeführter Tiere, die für Zoos, Wildparke oder sonstige Einrichtungen bestimmt sind, die nach den zur Umsetzung des Artikels 13 der Richtlinie 92/65 EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425 EWG unterliegen (ABl. EG Nr. L 268 S. 64) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften zugelassen sind.
Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
Im Falle der Anerkennung des Saatgutes von Sträußern, Lieschgräsern, Rispenarten [ ] darf für die Zwecke der Beschaffenheitsprüfung bis zum 30. Juni 2012 die Probenahme abweichend von Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 4 Spalte 2 auch an Partien mit einem Höchstgewicht von bis zu 25t durchgeführt werden, soweit der Betrieb, von dem das Saatgut stammt, dies bei der Anerkennungsstelle beantragt. Die Anerkennungsstelle kann die Probenahme an Saatgutpartien dieser Größe davon abhängig machen, dass der Antragssteller nachweist, dass das zuständige Komitee der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) seine Teilnahme an dem ISTA-Versuch zur Partiegröße von Futterpflanzensaatgut bestätigt hat.
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