Dritte Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung

Typ
  • Änderungsgesetz
 
Sprache 
Gliederung 
Bestandskraft 
Bürokratiekosten 
 seit 01.01.06 (Übergangsfrist bis 30.05.06)sind Meldungen zur Sozialversicherung und die Übermittlung von Beitragsnachweisen nur noch durch Datenübertragung zulässig (statt Papierform), geschätzte Entlastung: 404,9 Mio und 407,1 Mio Euro
Entbürokratisierung 
 seit 01.01.06 (Übergangsfrist bis 30.05.06)sind Meldungen zur Sozialversicherung und Übermittlung von Beitragsnachweisen nur noch durch Datenübertragung zulässig (statt Papierform), geschätzte Entlastung: 404,9 Mio und 407,01 Mio Euro

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