Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ (Versorgungsfondszuweisungsverordnung – VfzV)

Typ
  • Änderungsgesetz
 
Sprache 
Gliederung 
Bestandskraft 
Verständlichkeit, Transparenz 
Bürokratiekosten 
Entregelung 
Entbürokratisierung 

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