Verordnung über das Meisterprüfungsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Brunnenbauer-Handwerk (Brunnenbauermeisterverordnung)

Typ
  • Stammgesetz
 
Sprache 
Gliederung 
Bestandskraft 
Verständlichkeit, Transparenz 
Bürokratiekosten 
Entregelung 
Entbürokratisierung 

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