Der INSM Gesetzes-Check
Wie gut sind Deutschland Gesetze?
Zum ersten Mal wurden alle 698 Gesetze, die die Großen Koalition in der ersten Hälfte der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (2005-2007) erlassen hat, einem umfassenden Qualitäts-Check unterzogen. Prof. Dr. Ulrich Karpen, Staatsrechtler an der Universität Hamburg und Vorsitzender der Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung, und seine Arbeitsgruppe mit den Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen RA Dr. Iris Breutz und RA Dr. Anja Nünke erstellten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) diese Analyse.
Das sind die zentralen Ergebnisse:
- 76 Prozent der Gesetze verursachen noch mehr Bürokratiekosten,
- 58 Prozent der Gesetze werden nach kurzer Zeit wieder geändert,
- 58 Prozent der Gesetze verursachen noch mehr Regeln,
- 50 Prozent der Gesetze sind sprachlich unverständlich,
- 26 Prozent der Gesetze werden durch EU-Recht beeinflusst,
- 24 Prozent der Verweisungen auf andere Gesetze sind überkomplex und unüberschaubar.
Ein weiterer Befund der Studie: Nur 84 von 698 Gesetzen dienen der Rechtsbereinigung und beseitigen überflüssige und alte Normen. Darüber hinaus gibt es nur 35 Zeitgesetze, die nach einem vorher festgelegten Zeitraum allein außer Kraft treten. Auch wird die Möglichkeit des E-Governments, das Verwalten über elektronische Medien, noch viel zu wenig genutzt.
Die Studie gibt zudem Empfehlungen, wo und wie die Gesetzgebung verbessert werden kann. Demnach solle
der Gesetzgeber Gesetze sprachlich besser formulieren, weniger Änderungsgesetze auf den Weg bringen
und die Bürokratiekosten, die beim Bürger und in der Verwaltung entstehen, nach Möglichkeit vorher
messen oder hinterher evaluieren. Dazu sollten stufenweise die Rechte des Normenkontrollrates ausgeweitet
werden.
Alle Empfehlungen finden Sie hier.
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Kurzfassung der Studie
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Empfehlungen
22 Thesen zur Verbesserung der Gesetzgebung von Herrn Prof. Dr. Karpen, Frau Dr. Nünke und RA Frau Dr. Breutz

Methodik
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